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Taubertaler Bauunternehmer zu 28 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt
Datum: 07.05.2019
Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Hauptzollamts Heilbronn
Der 34-jährige Geschäftsführer einer Baufirma wurde durch das Amtsgericht Tauberbischofsheim wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer 28 monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der aus 29 Fällen ermittelte Sozialversicherungsschaden belief sich auf über 700.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Gericht sah es aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Standort Tauberbischofsheim als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum von August 2014 bis September 2016 in seinem Unternehmen Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigte, aber den Großteil des Lohnes an der Buchführung vorbei und damit „schwarz“ ausbezahlte.
Hierzu kaufte der einschlägig vorbestrafte Geschäftsführer sogenannte Abdeckrechnungen von Berliner und Nürnberger Firmen, um die ausgezahlten Schwarzlöhne gegenüber den Behörden zu verschleiern.
Der Verurteilte
zeigte sich im Verlauf des Verfahrens gegenüber den Ermittlungsbehörden vollumfänglich geständig, was sich auch auf die
Strafzumessung positiv auswirkte.
Er muss darüber hinaus den entstandenen Schaden bei der Sozialversicherung, der Berufs-genossenschaft und der Sozialkasse des Baugewerbes begleichen.