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Tötungsdelikt Sabine Jauch: Zeugen im Raum Schefflenz/Adelsheim/ Seckach gesucht

Datum: 03.04.2012

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Polizeidirektion Mosbach

Mosbach. Zeugen aus dem Raum Schefflenz/Adelsheim/Seckach sucht die Polizei im Zusammenhang mit der ermordeten Sabine Jauch, die an Heilig Abend tot in ihrer Wohnung in Limbach-Krumbach aufgefunden worden war. Die Sonderkommission Mühlwiese geht derzeit davon aus, dass Frau Jauch am 23.12.2011 kurze Zeit nach ihrem Eintreffen in der Wohnung zwischen 16.00 und 17.00 Uhr getötet worden ist. Nachdem Frau Jauch am Freitag, dem 23.12.2011 ihre Arbeitsstelle in Mosbach verlassen hatte, ist sie letztmals, um 15.10 Uhr in der Mosbacher Innenstadt gesehen worden. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hat sie sich anschließend möglicherweise noch kurz im Bereich Schefflenz/ Adelsheim/Seckach aufgehalten.

 

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Die Sonderkommission Mühlwiese hat daher folgende Fragen:

- Wer hat Sabine Jauch am Freitag, dem 23.12.2011, nach 15.00 Uhr noch gesehen?

- Wer hat den Pkw des Opfers, einen orangefarbenen Suzuki SX 4, mit dem amtlichen Kennzeichen MOS-SJ 65, am Freitag, dem 23.12.2011, nach 15.00 Uhr gesehen?

-  Wer kennt mögliche Bezugspunkte des Opfers in den Bereich Schefflenz/Adelsheim/Seckach?

- Wer hat im Bereich Schefflenz/Adelsheim/Seckach Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?

- Wer kann sonstige Hinweise im Mordfall Jauch geben?

Für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen, ist von verschiedenen Stellen mittlerweile eine Belohnung von bis zu 25.000 Euro* ausgesetzt worden.

Hinweise, die unter Umständen auch vertraulich behandelt werden können, nimmt die Sonderkommission Mühlweise unter der Telefonnummer 06261 15685 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

*Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung kann im Verhältnis zum Aufklärungsbeitrag auch in Teilsummen ausgezahlt werden und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört

 

 

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