Suchfunktion

Feuerwerkskörper im Internet gekauft

Datum: 04.11.2011

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Polizeidirektion Mosbach

Mosbach. Ein Arsenal an nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern und weiteren pyrotechnischen Gegenständen legte sich ein 28-jähriger Mann in einem Mosbacher Stadtteil zu. Auf die Spur des Mannes kam die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in Braunschweig gegen den Betreiber einer Internetseite, in der im Ausland hergestellte Feuerwerkskörper angeboten wurden. Dabei stießen die Ermittler auf eine Kundenliste, in der auch der 28-Jährige aus Mosbach aufgeführt war. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten der Kriminalpolizei Mosbach schließlich eine größere Anzahl von Feuerwerkskörpern, wie Raketen, Knallbomben, Zündgeräte, Zündschnüre und Abschussbatterien. Dem größten Teil der illegal aus dem Ausland eingeführten pyrotechnischen Gegenstände fehlte das amtliche BAM-Prüfzeichen. Nur dieses Prüfzeichen stellt jedoch sicher, dass die notwendigen Sicherheitsstandards erfüllt sind. Der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern kann daher nicht nur im wahrsten Sinne des Wortes schnell ins Auge gehen, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen: Gegen den jungen Mann wird eine Anzeige wegen Verstößen nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgelegt.

Die Polizei empfiehlt deshalb dringend nur von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) amtlich zugelassene Feuerwerkskörper zu kaufen.

Der Beschuldigte gilt bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

Fußleiste