• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Mitteilungen 2011 / 
  • Geiselnahmeverdacht in Haßmersheim - Verlautbarung anlässlich der Pressekonferenz vom 10.06.2011

Suchfunktion

Geiselnahmeverdacht in Haßmersheim - Verlautbarung anlässlich der Pressekonferenz vom 10.06.2011

Datum: 10.06.2011

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Polizeidirektion Mosbach

Haßmersheim. In dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Geiselnahme zum Nachteil einer 20–jährigen, gebürtigen Würzburgerin durch eine der Tat dringend verdächtige, dreiköpfige Familie haben sowohl der Familienvater (51 Jahre) als auch seine Ehefrau (45 Jahre) die ihnen vorgeworfenen Taten gegenüber der Haftrichterin bestritten. Der mit beschuldigte Sohn hat bei der Vorführung vor der Haftrichterin demgegenüber ein Teilgeständnis abgelegt.
Beide Elternteile sind strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Sie wurden im Dezember 2002 durch das Landgericht Heidelberg wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und vielfacher Körperverletzungsdelikte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die abgeurteilten Taten weisen bei vorläufiger Bewertung eine erhebliche Parallelität zu den hier in Rede stehenden Tatvorwürfen auf.
Die Untersuchung der Geschädigten durch eine Sachverständige des Instituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin Heidelberg ergab ein Verletzungsmuster, das gutachterlich als Zeichen einer Misshandlung und mit den Tatschilderungen der Geschädigten übereinstimmend bewertet wurde.


Die ursprüngliche Pressemitteilung vom 09.06.2011 lautete:

Junge Frau über ein Jahr festgehalten und misshandelt
Dreiköpfige Familie festgenommen


Haßmersheim. Eine dreiköpfige Familie nahm das Sondereinsatzkommando Baden-Württemberg am Mittwochmorgen, gegen 05.15 Uhr in einem Wohnhaus in Haßmersheim fest. Die Familie ist dringend verdächtig, eine junge Frau knapp ein Jahr festgehalten zu haben. Überwiegend soll die Geschädigte im Haus der Familie eingeschlossen worden sein. Ansonsten, so der Tatvorwurf, sei sie durch zumindest eine der tatverdächtigen Personen bewacht und an einer Flucht gehindert worden. Während der gesamten Zeit soll die Geschädigte darüber hinaus immer wieder misshandelt, gedemütigt und bedroht, sowie in zumindest einem Fall durch den Familienvater auch sexuell genötigt worden sein. Es besteht der dringende Verdacht, dass die ausgeübte Gewalt und die Drohungen dazu dienten, die Geschädigte zu Haushaltsdiensten zu zwingen und zugleich in ihr jeden Gedanken an eine Flucht zu ersticken. Trotzdem konnte die Geschädigte schließlich am vergangenen Wochenende infolge einer Unaufmerksamkeit ihrer Bewacher durch ein offen gelassenes Fenster flüchten. Da Hinweise auf einen Waffenbesitz des schon aufgrund der Tat als gewalttätig einzuschätzenden Familienvaters bestanden, wurde aus Sicherheitsgründen das Sondereinsatzkommando mit dem Zugriff betraut. Die Staatsanwaltschaft Mosbach erwirkte Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten, die daraufhin noch am Mittwoch in Untersuchungshaft genommen wurden.

Die Beschuldigten gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

Fußleiste